Der Bund verlangt Diskretion bei der Veröffentlichung amtlicher Todesanzeigen. Gemeinden sollen diese unterlassen. Das Argument für die Änderung: Datenschutz. Aus den amtlichen Meldungen zu Todesfällen würden kommerzielle Datenbanken aufgebaut.
Nun zeigt sich eine unterschiedliche Praxis bei den Gemeinden. Die Stadt St. Gallen verzichtet auf eine Publikation der Todesanzeigen, die umliegenden Gemeinden behalten diese aber bei. Gegen die Haltung der Stadt gibt es jetzt allerdings Opposition: Im Stadtparlament ist ein Vorstoss eingegangen, der die neue Praxis der Stadt hinterfragt.
Angehörige müssen einwilligen
Kernargument der Kritiker: Nicht alle Todesfälle würden von Privaten durch Todesanzeigen in einer Zeitung bekannt gemacht, und zwar aus Kostengründen. Deshalb sei die amtliche Publikation wichtig.
Die Haltung des Kanton St. Gallen ist klar: Gemeinden könnten auch weiterhin Todesanzeigen veröffentlichen, bräuchten dazu aber die ausdrückliche Einwilligung der Angehörigen. Eine vergleichbare Haltung hat auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden eingenommen. Die Gemeinden dürfen Todesanzeigen mit Zustimmung der Angehörigen weiter veröffentlichen.