- Das Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.
- Der Mitarbeiter habe widerrechtlich einen internen Bericht herausgegeben, den er während seiner Zeit als Projektleiter verfasst habe, heisst es in einer Mitteilung.
- «Solches Vorgehen ist nicht tolerierbar. Auch nach seinem Weggang unterliegt der ehemalige Mitarbeiter dem Amtsgeheimnis», wird Franziska Roth, die Vorsteherin des Departements, in der Mitteilung zitiert.
- Auf Grund des laufenden Verfahrens will das Gesundheitsdepartement keine konkreteren Auskünfte erteilen.
Die Hintergründe: Der ehemalige Angestellte war Leiter einer Projektstelle. Seine Aufgabe war es, das Aargauer Gesundheitswesen besser zu vernetzten, berichtet die Aargauer Zeitung am Mittwoch. Die Projektstelle existierte von 2014 bis 2017.
Die Weitergabe: Zum Ende der Projektstelle hat der Angestellte einen Schlussbericht verfasst. Der Bericht war für das Departement bestimmt, also für interne Zwecke. Der Projektleiter gab den Bericht jedoch an die Gesundheitskommission des Parlaments weiter, also an Politiker.
Die Anzeige: Da der Bericht nicht für Dritte bestimmt war, hat Regierungsrätin Franziska Roth Strafanzeige eingereicht. Für sie ist klar, dass das Vorgehen des ehemaligen Mitarbeiters nicht tolerierbar ist.
Der Inhalt: Was genau im Schlussbericht steht, ist nicht bekannt. Von Seiten der Gesundheitskommission heisst es lediglich, er sei nicht brisant. Details will die Kommission jedoch nicht nennen und verweist auf das Kommissionsgeheimnis.
Das Motiv: Aus der Gesundheitskommission hört man, dass wohl persönliche Enttäuschung bei der Weitergabe des Berichts eine Rolle spielte. So war der Projektleiter damit unzufrieden, dass der Bericht noch nicht veröffentlicht wurde.