Es war der 19. Mai 2018. Zum letzten Spiel der Saison empfing der FC Basel zuhause den FC Luzern. Die Partie war längst beendet, doch rund um den St. Jakob-Park hatte es noch immer viele FCB-Fans, weil diese auf der sogenannten «Eventplattform» direkt hinter der Muttenzerkurve zum Saisonabschluss noch ein Fest organisiert hatten.
Gegen 23.30 Uhr wurde dieses Fest allerdings völlig unvermittelt angegriffen. Rund 40 Männer, welche laut der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft mehrheitlich den Fanlagern des FC Zürich und der Zürcher Grasshoppers zuzuordnen seien, seien eigens nach Basel gereist, um Jagd auf Basler Fussballfans zu machen. Einige der Angreifer seien sogar extra aus Deutschland gekommen, um die Zürcher zu unterstützen.
Basler gewannen die Oberhand
An der Birsstrasse - am Fusse der Eventplattform - gingen die Zürcher dann auf die dort anwesenden FCB-Fans los, schlugen auf sie ein und hätten auch noch zugetreten, als diese bereits am Boden lagen, so steht es in der Anklageschrift. Bei dieser Attacke hätten sich einige Basler Fans teilweise gröbere Verletzungen zugezogen.
Nach diesem Überraschungsangriff formierten sich indes auch die Basler Anhänger und stellten sich dem Zürcher Mob entgegen. Nach kurzer Zeit gewannen die Basler die Oberhand, drängten die Zürcher zurück und jagten sie in der Folge durch das halbe Lehenmattquartier. Diejenigen Zürcher, die davonkamen, flüchteten zu ihren Autos, wo manche dann aber wieder eingeholt und ihre Autos zum Teil massiv beschädigt wurden.
Männer im Alter zwischen 23 und 35 Jahren
Wegen all diese Vorkommnisse stehen nun ab Montag zwölf Männer vor dem Basler Strafgericht. Die meisten kommen aus dem Raum Zürich, zwei sind in Deutschland wohnhaft. Sie sind heute alle zwischen 24 und 35 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft klagt die Männer unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raufhandel und Landfriedensbruch an.
Vor Gericht stehen indes auch zwei Männer, die dem Basler Fanlager zugerechnet werden können und welche sich mit den Angreifern geprügelt haben sollen. Die Urteile werden im März erwartet.