Lehrpersonen sind von Gesetzes wegen verpflichtet, den Verdacht auf Kindesmisshandlung der Kindesschutzbehörde (Kesb) zu melden. Eine solche Gefährdungsmeldung machte auch die Schule Wolfsmatt in Dietikon (ZH), da sie die Sicherheit eines ihres Schülers gefährdet sah. Wie der Blick schreibt, sei der Junge zuhause von seinen Eltern bedroht worden.
Die Kesb entzog den Eltern die Obhut und platzierte das Kind fremd. Ein Tag später erschienen die Eltern im Klassenzimmer, griffen die Lehrerin tätlich an und bedrohten sie. Wegen diesen Drohungen sind die Eltern nun in Untersuchungshaft.
«Wenn eine Schule eine solche Gefährdungsmeldung bei der Kesb macht, stellt das für Lehrer und Schule eine grosse Belastung dar», sagt Christian Hugi vom Zürcher Lehrerverband. Wie oft es vorkommt, dass sich eine Schule bei der Kesb meldet, weil der Kindsschutz gefährdet ist, darüber gibt es keine Zahlen. Der Grossteil der Gefährdungsmeldungen im Kanton Zürich kommen aber von der Polizei, nicht von den Schulen, wie das zuständige Amt gegenüber «Schweiz aktuell» sagt.