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Angst vor Corona Wenn nicht alle an die Gemeindeversammlung können

In Romanshorn im Kanton Thurgau wehren sich Bürger, weil sie aus Angst vor einer Covid-Ansteckung nicht an die Gemeindeversammlung gingen.

Es hätte eine Urnenabstimmung geben müssen. Das finden offensichtlich gleich mehrere Romanshorner Bürgerinnen und Bürger. Neun Stimmrechtsrekurse sind beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau eingegangen.

Es war kein dringendes Geschäft

Bei der Gemeindeversammlung in Romanshorn vom 2. Juli 2020 ging es um die Revision des Rahmennutzungsplanes. Da dies kein dringendes Geschäft sei, hätte die Gemeinde auch eine Urnenabstimmung durchführen können, lautet ein Argument in den Rekursen. Das schreibt die Stadt Romanshorn in einer Mitteilung.

Demokratie-Experte gibt Entwarnung

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Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie Aarau sieht kein Problem, wenn nicht alle an einer Gemeindeversammlung teilnehmen können. Denn dies sei ja auch vor der Pandemie der Fall gewesen, «zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen». Bei einer Urnenabstimmung wäre zudem der wichtige Teil der Diskussion und Meinungsbildung in der Versammlung verloren gegangen.

Diskriminierung von Risikogruppen

Personen aus Risikogruppen hätten nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen könne und seien deshalb diskriminiert worden. Dies ein Hauptargument.

Laut der Stadt Romanshorn waren an der Gemeindeversammlung 162 Stimmberechtigte anwesend. Die Versammlung fand in der evangelischen Kirche mit 800 Plätzen statt und es seien alle Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten worden.

Der revidierte Rahmennutzungsplan wurde mit 88 zu 60 Stimmen angenommen.

Regionaljournal Ostschweiz; 13.07.2020; 6:31 Uhr ; 

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