Es hätte eine Urnenabstimmung geben müssen. Das finden offensichtlich gleich mehrere Romanshorner Bürgerinnen und Bürger. Neun Stimmrechtsrekurse sind beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau eingegangen.
Es war kein dringendes Geschäft
Bei der Gemeindeversammlung in Romanshorn vom 2. Juli 2020 ging es um die Revision des Rahmennutzungsplanes. Da dies kein dringendes Geschäft sei, hätte die Gemeinde auch eine Urnenabstimmung durchführen können, lautet ein Argument in den Rekursen. Das schreibt die Stadt Romanshorn in einer Mitteilung.
Diskriminierung von Risikogruppen
Personen aus Risikogruppen hätten nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen könne und seien deshalb diskriminiert worden. Dies ein Hauptargument.
Laut der Stadt Romanshorn waren an der Gemeindeversammlung 162 Stimmberechtigte anwesend. Die Versammlung fand in der evangelischen Kirche mit 800 Plätzen statt und es seien alle Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten worden.
Der revidierte Rahmennutzungsplan wurde mit 88 zu 60 Stimmen angenommen.