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Anklage: Vorsätzliche Tötung Die Baselbieter Sterbebegleiterin Erika Preisig steht vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft der 61-jährigen Ärztin vor, eine urteilsunfähige, depressive Frau in den Tod geschickt zu haben.

Die von der Staatsanwaltschaft als inkorrekt beanstandete Sterbebegleitung fand im Juni 2016 statt. Eine 67-jährige Frau, die in einem Unterbaselbieter Alters- und Pflegeheim lebte, hatte sich an Preisigs Freitodbegleitungs-Organisation «Eternal Spirit» gewandt, nachdem ihr «Exit» nicht hatte beim Suizid helfen wollen. Laut Anklage litt die Frau an einer «rezidivierenden depressiven Störung und einer Somatisierungsstörung».

Diese Krankheiten alleine wären nicht tödlich gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Dafür hegt sie Zweifel an der Urteilsfähigkeit der Verstorbenen. Wegen dieser Annahmen hat die Staatsanwaltschaft nun die Sterbebegleiterin Erika Preisig angeklagt. Und zwar wegen vorsätzlicher Tötung. Die 61-jährige Ärztin soll die depressive, urteilsunfähige Frau in den Tod geschickt haben. Der mehrtägige Prozess vor dem Strafgericht Baselland in Muttenz beginnt am Mittwochmorgen.

Ungenügend abgeklärt

Preisig habe die Frau im «Eternal Spirit»-Lokal in Liestal in den Freitod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges, psychologisches Fachgutachten einzuholen, moniert die Anklageschrift. Stattdessen habe Preisig als Ärztin einen Bericht verfasst zuhanden der von ihr selber präsidierten Organisation. Daneben habe sie bloss «einen kurzen Arztbericht eines ihr bekannten Hausarztes» bestellt. Preisig habe so bewusst auf ungenügender Basis entschieden, dass die Frau urteilsfähig sei.

Die Ärztin habe demnach «wissentlich und willentlich oder zumindest unter Inkaufnahme ihrer Urteilsunfähigkeit» die Freitodbegleitung gewährt. Sie habe der Sterbewilligen sogar stets «suggeriert», dass sie urteilsfähig sei. Laut Anklage hat sie damit die Frau «als schuldlos handelndes 'Tatwerkzeug' beziehungsweise als Tatmittlerin» verwendet. Am Ende habe die Frau selber - «als Opfer und in Unkenntnis ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit» - das Rädchen der von der Beschuldigten gesetzten Handveneninfusion mit der tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital geöffnet.

«Höchstpersönlicher Idealismus»

Die Anklageschrift attestiert zwar Preisig «höchstpersönlichen Idealismus». Sie zitiert aber auch Preisig, wonach diese bedaure, «dass ich keinen Psychiater und keinen Neurologen finde, der unsere Mitglieder in Hinsicht auf die Urteilsfähigkeit bei Todeswunsch beurteilt». Bei beiden Berufsgruppen gehe sie von «ethischen Gründen» aus.

Auf der «Eternal Spirit»-Homepage hat Preisig eine Stellungnahme zu den Vorwürfen publiziert, nachdem diese von Medien aufgenommen worden waren. Die Ärztin attestiert darin der Frau ein «chronisches Schmerzsyndrom mit unerträglichen Bauch- und Muskelkrämpfen».

Umstrittene Schmerzen

Dass sich diese Schmerzen schulmedizinisch «nicht restlos erklären» liessen, habe ein von der Staatsanwaltschaft bestelltes Gutachten zum Schluss geführt, dass die Urteilsfähigkeit der Frau infrage gestellt werden müsse. Dies ist jedoch laut Preisig eine «unhaltbare Schlussfolgerung» der Strafverfolger: Für die Frau seien die Schmerzen real gewesen, ein Arzt und eine Ärztin hätten sie unabhängig voneinander beurteilt, und die Urteilsfähigkeit bestätigt hätten damals auch der Sohn, nächste Freunde und die Heim-Stationsleiterin.

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