Im August 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft St.Gallen eine Strafuntersuchung gegen den damaligen Gemeindepräsidenten von Berneck wegen Verdachts auf Pornografie. Zur Ermittlung des Sachverhaltes wurden unter anderem mehrere Rechtshilfeersuchen an andere Staaten gestellt, welche die Verfahrensdauer wesentlich beeinflusst haben.
Mittlerweile sind sämtliche Verfahrenshandlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen kommt nun zum Schluss, dass sich der ehemalige Gemeindepräsident der mehrfachen Pornographie schuldig gemacht hat. Entsprechend hat sie beim Kreisgericht Rheintal Anklage gegen ihn erhoben.
Unbedingte Strafe und Therapie
In ihrer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der Vollzug dieser Freiheitsstrafe soll zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden.