Ivo Kuster ist seit bald fünf Jahren Präsident der St. Galler Anklagekammer. Bei ihm landen jährlich zwischen 400 und 450 Fälle. Im Schnitt dauert es 80 Tage, bis ein Fall entschieden ist. Rasche Entscheide brauche es, sagt der Präsident. Gerade wenn zum Beispiel jemand in Untersuchungshaft sitze und sich dagegen wehre, müsse diese Person wissen, wie es weitergeht.
Zwei Arten von Fällen
Beschwerdefälle, wie beispielsweise Haftbeschwerden, aber auch Beschwerden gegen Entscheide der Staatsanwaltschaft machen zwei Drittel der Fälle der Anklagekammer aus. Das andere Drittel sind Ermächtigungsverfahren. Sprich: Wenn jemand einen Mitarbeiter des Kantons - also beispielsweise einen Polizisten, einen Kesb-Mitarbeiter oder Steuerbeamten - anzeigt, dann landet der Fall zuerst bei der Anklagekammer.
Diese entscheidet dann, ob die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnen soll oder nicht. Der aktuell bekannteste Fall, der bei der Anklagekammer hängig ist, ist der Fall der Polizisten, welche in Flums nach der Beilattacke eines 17-Jährigen auf diesen geschossen und ihn dabei verletzt haben. Auch in diesem Fall muss die Anklagekammer entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Polizisten eröffnen soll oder nicht, sie also dazu ermächtigen oder nicht.
Es soll auch so sein, dass man über uns nicht spricht.
Im vergangenen Jahr hat die Anklagekammer 176 Ermächtigsverfahren behandelt, in 80 bis 85 Prozent wurde keine Ermächtigung erteilt. In diesem Jahr waren es bisher 120 Fälle. Die Öffentlichkeit erfährt, anders als bei Strafprozessen, selten von solchen Entscheiden. Und dafür gebe es einen guten Grund, sagt der Präsident: «Das ist gut für die Art von Arbeit, die wir machen. Wir sind ein stilles Gewerbe, müssen und wollen dies auch sein. Unsere Fälle gehören noch nicht in die Öffentlichkeit, weil sie zuerst untersucht werden müssen.» Und damit noch nicht klar sei, ob es überhaupt eine Untersuchung gebe.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr