Der Berufsbildungsfonds funktioniert auf den ersten Blick nach einem einfachen Prinzip: Wer Lehrlinge ausbildet, bekommt Geld aus dem Topf, wer keine Lehrlinge ausbildet, äufnet den Topf. Auf den zweiten Blick jedoch erweist sich das System als schwierig.
Zu komplexe Strukturen
Der Grund: Im Kanton Zürich gibt es eine grosse Anzahl von Betrieben mit verschiedenen Strukturen. Beispielsweise Betriebe mit verschiedenen Niederlassungen oder solche, die als Holding organisiert sind. Da stelle sich die Frage: zählt eine Niederlassung oder zählt die ganze Firma als Betrieb, sagt Lukas Furler, Präsident der Berufsbildungskommission gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Vereinfachung des Systems
Die Berufsbildungskommission bat deshalb den Zürcher Regierungsrat, die Regeln anzupassen und zu vereinfachen. Die Gesetzesänderung, welche die Zürcher Regierung ausgearbeitet hat, sieht nun vor, dass alle Betriebe in den Berufsbildungsfonds einzahlen, auch diejenigen, die Lehrlinge ausbilden. Der Beitrag, den die Betriebe einzahlen müssen, ist von der Grösse des Betriebes abhängig, konkret bezahlen sie ein Promille der Lohnsumme.
Mit der Neuorganisation wird der Berufsbildungsfonds fairer und der administrative Aufwand kleiner.
Den Gesetzesentwurf für eine Anpassung des Berufsbildungsfonds hat der Zürcher Regierungsrat nun in die Vernehmlassung geschickt. Dieser dürfte es einfacher haben als die Einführung des Gesetzes vor acht Jahren. Damals war der Widerstand des Gewerbes gross. Dies hat sich nun geändert, sagt Thomas Hess, Geschäftsleiter des kantonalen Gewerbeverbandes: «Der Fonds funktioniert, die Lehrlingsbetriebe profitieren tatsächlich». Die gesetzliche Anpassung begrüsst Thomas Hess grundsätzlich. Er zweifelt jedoch, ob der administrative Aufwand für den einzelnen Betrieb tatsächlich kleiner wird.