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Anspruch auf Rente Sind Basler IV-Gutachter zu wenig unabhängig?

Ein Viertel aller psychiatrischen Gutachten stammen in Basel-Stadt aus der Feder von nur gerade zwei Ärzten. Und besonders oft raten diese von einer Rente ab. Nun übt das Basler Behindertenforum Kritik. Die IV hält dagegen.

Bei einem psychiatrischen Gutachten ist besonders wichtig, dass es unabhängig und möglichst objektiv ist. Denn davon hängt viel ab. Besonders im Fall von IV-Gutachten, wenn es darum geht, ob jemandem eine Rente zugesprochen wird oder nicht. Dass in Basel laut Recherchen des «Sonntagsblick» ein Viertel aller IV-Gutachten von denselben zwei Ärzten stammen und diese Gutachten ausserdem strenger ausfallen als sonst, führt zur Befürchtung von Behinderten-Vertretern, zwischen der Invalidenversicherung und den zwei Gutachtern könnte eine zu grosse Nähe bestehen. Georg Mattmüller vom Behinderten-Forum sagt, die Zahlen würden einen bösen Verdacht wecken: «Wenn man ein IV-Gutachter ist, der Gutachten im Sinne der IV erstellt, erhält man mehr Aufträge und verdient ganz gut Geld damit.»

Die IV widerspricht

Rolf Schürmann, Leiter der IV-Stelle Basel-Stadt, weist diesen Vorwurf vehement zurück und sagt, das Verfahren sei so streng geregelt, dass Willkür ausgeschlossen sei. Gleichzeitig könne er nachvollziehen, dass der Eindruck fehlender Unabhängigkeit enstehen könne, wenn einige Ärzte überproportional viele IV-Gutachten verfassen würden. «Darum ist es besser, wenn wir mit Ärztinnen und Ärzten arbeiten, die nebenher noch eine Praxis führen, so dass die Wirtschaftlichkeit nicht ins Feld geführt werden kann.» Die Basler IV-Stelle will nun den Pool an Gutachtern verbreitern und aktiv zusätzliche Psychiaterinnen und Psychiater suchen.

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