Probleme im Oberamt des Freiburger Saanebezirk haben die Revision des Gesetzes über die Oberamtmänner ins Rollen gebracht.
Zwei Grossräte schlagen vor, dass der Oberamtmann sein Personal inklusive Stellvertreter selber anstellen darf. Der Staatsrat ist dagegen. Ein Kompromiss dürfte sich durchsetzen. Der Oberamtmann macht einen Vorschlag, der vom Staatsrat genehmigt werden muss.
Der Oberamtmann muss nicht mehr im Schloss des Bezirkshauptortes wohnen.
Nach 40 Jahren will Freiburg das Gesetz über die Oberämter anpassen. Alte Zöpfe werden abgeschnitten, sagt Nicolas Bürgisser, ehemaliger Oberamtmann vom Sensebezirk. «Der Oberamtmann muss nicht mehr im Schloss des Bezirkshauptortes wohnen.» Auch darf er sich drei Tage lang unangemeldet ausserhalb des Bezirkes aufhalten.
Immer mehr Nachbarn wehren sich gegen Bauvorhaben.
Der ganz grosse Brocken der Revision steht jedoch noch an. Der Aufgabenbereich der Oberamtmänner soll überprüft werden.
Das Pflichtenheft heute ist heute umfangreich. Baubewilligungen erteilen und Einsprachen behandeln. «Immer mehr Nachbarn wehren sich gegen Bauvorhaben.» Der Oberamtmann kümmert sich auch um Rekurse von Bürgern gegen Entscheide des Gemeinderates, oder verteilt Strafbefehle bei kleinen Verkehrsdelikten.