Wird auf einem Stück Staatsstrasse Verkehrskapazität abgebaut, muss sie auf einem anderen Strassenstück kompensiert werden. So verlangt es der neue Anti-Stau-Artikel in der Kantonalzürcher Verfassung, den die Stimmberechtigten mit ihrem Ja zum Initiativ-Gegenentwurf des Regierungsrats abgesegnet haben. Die grössten Auswirkungen hat die Vorschrift zweifellos auf städtischem Gebiet, wo kantonale und städtische Strassen eng miteinander verknüpft sind.
In der Stadt Zürich seien es weniger die 30er-Zonen, die zum Problem werden könnten, sagt Tiefbauvorsteher Filippo Leutenegger auf Anfrage des «Regionaljournals». Temporeduktionen führten nicht zwingend zu einem Kapazitätsabbau, und auf Hauptachsen seien diese Zonen ohnehin selten.
Hauptproblem: Spurabbau und Velowege
Das Hauptproblem sieht Leutenegger beim Spurabbau, zum Beispiel zugunsten von Velowegen. Aktuelles Beispiel: die Sanierung der Zürcher Bellerivestrasse, wo Einsprachen von Anwohnern hängig sind, die eine Reduktion auf drei Fahrspuren und einen Veloweg fordern. Hier müsse man nach dem Volks-Ja nun sehr genaue Abklärungen zu möglichen Veränderungen der Verkehrskapazität machen.
Es wird Musterfälle und Gerichtsurteile geben, aus denen sich dann die Praxis ablesen lässt.
Wie es in der Praxis dann aussehe, sei noch völlig unklar. Wahrscheinlich, so Leutenegger, brauche es ein paar beispielhafte Gerichtsentscheide, um die mögliche Umsetzung des Artikels auszuloten. Sicher sei, dass die Neuerung zusätzliche Möglichkeiten für Rekurse gegen Strassenprojekte anbiete.