Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Demnach dürfen die Läden von Montag bis Freitag neu bis 19 Uhr und somit eine halbe Stunde länger offen haben als bisher. Am Samstag soll das Einkaufen um eine Stunde bis um 17 Uhr erlaubt sein.
Kompensiert werden diese längeren Ladenöffnungszeiten mit einer Einschränkung des Abendverkaufs. Die Gemeinden können den Geschäften weiterhin erlauben, bis 21 Uhr Kundschaft zu empfangen, aber nur noch ein Mal und nicht mehr zweimal pro Woche. Nicht gerüttelt wird an der Vorgabe, dass die Läden am Tag vor einem Feiertag bereits um 17 Uhr dicht machen müssen.
Der Kanton Luzern hat heute die restriktivsten Ladenöffnungszeiten der Schweiz. Sie sind deswegen seit Jahren umstritten. Alle Bemühungen einer Liberalisierung scheiterten aber 2006, 2012 und 2013 an der Urne. Der aktuelle Vorschlag der Regierung kommt nun ins Kantonsparlament. Stimmt dieses zu, könnten die Öffnungszeiten per 1. Mai 2020 angepasst werden.
Bereits beraten hat das Luzerner Parlament über die Frage, ob künftig bei Wohnungsknappheit neuen Mietern der Mietzins der Vormieter offengelegt werden muss.
Bei der Diskussion am Montag fand die bürgerliche Mehrheit des Parlaments, dass diese sogenannte Formularpflicht unnötig, wirkungslos und bürokratisch sei. Sie lehnte die vom Mieterverband eingereichte Volksinitiative in der Schlussabstimmung mit 71 zu 49 Stimmen ab.
Chancenlose Gegenwehr
SP, Grüne und GLP argumentierten vergeblich, die Formularpflicht sei ein taugliches Mittel gegen überhöhte Mieten. Sie sei auch im Interesse der fairen Vermieter. Für das Argument, dass die Formularpflicht einen grossen administrativen Aufwand bringe, hatten sie kein Verständnis.
Der Mieterverband hat das Volksbegehren mit 4332 Unterschriften eingereicht. Er verlangt, dass die Formularpflicht dann gelten solle, wenn im Kanton weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen frei sind. Dies ist jener Wert, den auch das Bundesgericht zur Festlegung von Wohnungsknappheit verwendet.
Regionale Unterschiede
Im Juni 2019 lag die Leerwohnungsziffer im Kanton Luzern bei 1,53 Prozent. 2013 betrug sie noch 0,7 Prozent, seither ist sie kontinuierlich gestiegen. Dabei gibt es aber erhebliche regionale Unterschiede.
Der Regierungsrat hat schon heute gesetzlich die Möglichkeit, für den ganzen Kanton oder Teile davon die Formularpflicht einzuführen. Dagegen bezieht sich die Initiative auf den Leerwohnungsbestand im gesamten Kanton.
Für den Regierungsrat ist die geltende Regelung damit besser geeignet, um flexibel auf Veränderungen im Wohnungsmarkt zu reagieren. Da es keinen flächendeckenden Wohnungsmangel gebe, müsse an der heutigen Lösung auch nichts geändert werden.