- Gleich zwei Autofahrer hat die St. Galler Kantonspolizei wegen vereister Scheiben angezeigt.
- Der eine von ihnen konnte durch sein Guckloch noch nicht einmal die ihn anhaltende Polizei erkennen.
Eis auf der Frontscheibe hat am Sonntag im Kanton St. Gallen die Sicht eines Autofahrers so sehr eingeschränkt, dass er durch sein Guckloch die Polizeipatrouille zunächst nicht sehen konnte, die ihn stoppen wollte.
Erst als die Polizisten Blaulicht und Horn einschalteten, nahm der Fahrer des «Iglus» sie wahr, wie die Kantonspolizei St. Gallen schreibt. Auch in Buchs SG fiel der Polizei eine Autofahrerin mit vereister Frontscheibe auf. Beide Autofahrer werden angezeigt.
In einem im Internet aufgeschalteten Merkblatt der St. Galler Kantonspolizei steht, dass bei winterlichen Autofahrten die Frontscheibe und die vorderen Seitenfenster eisfrei sein müssen. Die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben müssen freigekratzt werden, wenn das Auto nicht auf jeder Seite einen Aussenspiegel hat.