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Appellgericht entschiedet Kein Freispruch aber dennoch Sieg für Basler Sans-Papiers

Das Basler Appellationsgericht hat am Freitag einen Schuldspruch bestätigt, aber von einer Strafe abgesehen.

Das Basler Appellationsgericht hat am Freitag in einem Sans-Papiers-Fall den Schuldspruch der Vorinstanz wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz bestätigt, aber von einer Strafe und von einem Eintrag ins Strafregister abgesehen. Damit wies das Gericht die Berufung der Staatsanwaltschaft ab, die auf einer Strafe bestanden hatte.

Die in erster Instanz verurteilte Frau hatte 2016 als Sans-Papiers beim Basler Migrationsamt ein Härtefallgesuch um Regularisierung ihres langjährigen Aufenthalts in der Schweiz gestellt. Diesem Gesuch wurde zwar stattgegeben. Gleichzeitig wurde aber gegen die Gesuchstellerin ein Strafverfahren wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung eröffnet.

«Grundsätzlichen Rechtsfrage»

Als erste Instanz hatte das Basler Strafgericht die Frau zwar schuldig gesprochen, aber von einer Bestrafung abgesehen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft beim Appellationsgericht Berufung ein.

Das wegen einer «grundsätzlichen Rechtsfrage» aufgebotene Dreiergericht erachtete das Vergehen und die Tatfolgen nicht zuletzt vor dem Hintergrund des schwerwiegenden Härtefalls als geringfügig. Damit sei die Befreiung von der Bestrafung «zwingend», wie die Gerichtspräsidentin in ihrer Urteilsbegründung ausführte. An die Adresse der Angeklagten sagte sie, dass sie damit quasi obsiegt habe.

Basler Praxis am Ende

Der Anwalt der ehemaligen Sans-Papiers-Frau, Markus Husmann, zeigte sich denn auch sehr zufrieden mit dem Urteil. «Dieses Urteil gilt nicht nur für den konkreten Fall, sondern für alle, deren Härtefallgesuch positiv beantwortet wurde.» Und er geht noch einen Schritt weiter und sagt: «Ich bin der Meinung, die Staatsanwaltschaft darf künftig in allen hängigen Härtefallgesuchen keine solchen Strafverfahren mehr einleiten.»

Das wäre das Ende der Basler Praxis. In den vergangenen Jahren leiteten die Basler Behörden nämlich immer Strafverfahren ein, wenn jemand ein Härtefallgesuch stellte und damit offenbarte, dass er seit Jahren ohne Bewilligung im Kanton Basel-Stadt lebt.

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