Warum der erneute Kredit? Bei der Asylsozialhilfe bestünden zahlreiche Verträge mit privaten Organisationen im Migrationsbereich, teilt die Regierung mit. Der Kanton könne mit den 12,7 Millionen Franken seine Verträge während der laufenden Evaluation und bis zum Inkrafttreten von Anpassungen einhalten.
Der ursprünglich beantragte Kredit für die Jahre 2016 bis 2019 sollte Kosten decken, die vom Bund nicht pauschal abgegolten werden. Der Grossteil des Geldes hätte für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden verwendet werden sollen. Gegen den Kreditbeschluss ergriffen SVP-Kreise das Referendum und hatten im Mai an der Urne Erfolg.
Den Kindesschutz im Fokus
Nun strebt der Regierungsrat nach eigenen Angaben ab 2018 eine Lösung an, die weiterhin dem in der Bundesverfassung verankerten Kindesschutz entspricht, aber gleichzeitig tiefere Kosten verursacht. Die Regierung beabsichtigt, die nicht durch die Bundespauschale abgedeckten Aufwendungen zu überprüfen und wenn möglich die Kosten zu senken.