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Bilder von Adrian Hanselmann
Legende: Bilder von Adrian Hanselmann. Entstanden während seines Aufenthalts in Rom. SRF

Atelierwohnung in Rom «Hier ist in den letzten 20 Jahren viel passiert»

Der Kanton St. Gallen zahlt seit 20 Jahren Künstlern für drei Monate einen Aufenthalt in Rom. Sie erhalten eine Wohnung und 3000 Franken pro Monat. Damit will der Kanton Kunstschaffende fördern, die einen Bezug zum Kanton St. Gallen haben.

Voraussetzung für einen Aufenthalt in Rom ist, dass die Arbeit einen Bezug zu Rom oder zumindest zum urbanen Raum hat. 80 Künstler aus allen Sparten waren seit 1998 schon in Rom.

Auf den Spuren der Studentenbewegung

Dieses Jahr ist ein Künstler in Rom, der sich in einer ganz neuen Sparte für den Aufenhalt beworben hat: «Geschichte und Gedächtnis». Adrian Hanselmann geht in Rom der Studentenbewegung der späten 60er und frühen 70er-Jahre nach.

Die Atelierwohnung des Kantons St. Gallen war nicht immer unumstritten. 2013 stand sie wegen eines Sparpakets auf der Kippe. Nur dank Privaten, die sich im Verein «Freunde Kulturwohnung Rom» zusammengetan haben, konnte die Wohnung gerettet werden.

Katrin Meier

Leiterin Amt für Kultur, Kanton St. Gallen

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Katrin Meier leitet das Amt für Kultur. Sie ist damit für die Künstlerwohnung in Rom verantwortlich. Das Amt für Kultur hat sich dafür eingesetzt, dass es diese Wohnung in Rom immer noch gibt. Trotz Budgetkürzungen im Kanton St. Gallen.

SRF News: Die Wohnung ist in der Nähe der Schweizer Schule, die vom Kanton St. Gallen betreut wird. Auch deshalb ist die Wohnung in Rom. Passt Rom überhaupt zu St. Gallen oder gäbe es bessere Standorte?

Katrin Meier: Wir sind mit dem Standort Rom sehr glücklich. Wir haben das auch immer wieder überprüft. Rom ist eine sehr inspirierende Stadt für viele Kunstformen, gerade für die Sparte «Geschichte und Gedächtnis». Darum halten wir gerne an dem Standort Rom fest.

Die Künstler müssen nach dem Aufenthalt keine Gegenleistung erbringen - abgesehen von einem kurzen Text. Was erwarten Sie von Künstlern, die dort wohnen und arbeiten durften?

Wir erwarten keine Gegenleistung. Die Künstler sollen den Raum bekommen, um zu experimentieren und sich so weiterzuentwickeln. Es geht hier um ein Prozent des Kulturbudgets. Das muss der Kanton verkraften können. Was wir schon berücksichtigen, ist die Bewerbung und die detaillierte Beschreibung des geplanten Projektes.

Der Kanton St. Gallen bietet die Wohnung weiterhin an, obwohl das Kulturbudget gekürzt wurde. Warum hält der Kanton an der Wohnung fest?

Für uns ist es ein kleiner und wichtiger Bestandteil der Kulturförderung.

Das Gespräch führte Peter Schürmann.

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