Die Gesuche für den Betrieb von Bohranlagen wurden am Dienstag im Bundesblatt publiziert und liegen in den betroffenen Gemeinden vom 27. Februar bis 28. März öffentlich auf.
Die Bohrungen im Standortgebiet Jura Ost erfolgen im Rahmen der dritten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT). Dabei sollen die verbliebenen Standortgebiete mit geowissenschaftlichen Methoden detaillierter untersucht werden. Die Sondierbohrungen sollen Aufschluss geben über die Gesteinsschichten bis maximal 2000 Meter Tiefe, wie es in der Ausschreibung heisst.
Gegner müssen nun reagieren
Die von den Sondierbohrungen Betroffenen können innerhalb der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie Einsprache erheben. Dabei müssen sie auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend machen, wie es im Bundesblatt heisst. Wer auf eine Einsprache verzichtet, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2018 beschliessen, welche Standortgebiete für ein Tiefenlager für Atommüll vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben neben den von der Nagra favorisierten Gebieten Jura Ost und Zürich Nordost vier weitere potenzielle Standortgebiete im Auswahlverfahren.