Zum Inhalt springen

Auf dem Trottoir gefahren Basler Polizei bietet Primarschülerin zur «Belehrungsstunde» auf

Kinder, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, müssen in den Verkehrsgarten, sonst wird der Jugendanwalt informiert.

Anwalt Daniel Ordas traute seinen Augen nicht, als er diese Woche den Brief der Basler Polizei las. Unter dem Betreff «Aufgebot zur Belehrungsstunde» wurde ihm mitgeteilt, dass seine Tochter mit dem Velo auf dem Trottoir gefahren sei und deshalb nun in den Verkehrserziehungsunterricht müsse. Dieser finde an einem Mittwochnachmittag im Verkehrsgarten am Wasgenring statt. Eine Teilnahme sei obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolge eine Meldung an die Jugendanwaltschaft.

«Da galoppiert der Amtsschimmel aber gewaltig durch die gelangweilten Büros der Obrigkeit», schreibt Ordas auf Facebook. Ordas vermutet, dass seine 11-jährige Tochter aus reiner Vorsicht auf dem Trottoir bei der vielbefahrenen Morgartenring-Kreuzung fuhr und gibt zu: «Wir wollen explizit nicht, dass sie dort mit dem Velo auf der Hauptstrasse fährt.» Eigentlich sollte sie das Velo auf dem Trottoir schieben, dies habe sie offensichtlich aber nicht gemacht, sei dabei von einem Polizisten erwischt worden und habe ihr Fehlverhalten noch am gleichen Tag den Eltern gebeichtet.

Es ist der Ton, der die Musik macht.
Autor: Daniel Ordas Anwalt und Vater

Der beschriebene Vorfall datiert allerdings vom Januar 2019. Dass nun nach mehreren Monaten ein solcher Brief ins Haus flattert, sei übertrieben, findet Ordas. «Kinder in diesem Alter sind ja schon genug beeindruckt, wenn die uniformierte Staatsmacht vor ihnen steht und sie über ihr Fehlverhalten aufklärt.» Daneben sei auch der Tonfall, der in den Brief angeschlagen wird. «Es ist der Ton, der die Musik macht.»

Der Tonfall ist an die Eltern gerichtet.
Autor: Toprak Yerguz Sprecher Kantonspolizei Basel-Stadt

Der Brief sei nicht für die Kinder geschrieben, sondern richte sich an die Eltern, präzisiert Polizeisprecher Toprak Yerguz. «Der Tonfall ist an die Eltern gerichtet. In der Belehrungsstunde selber sind wir dann auf Augenhöhe mit den Kindern.» In der Belehrungsstunde werden die Kinder auf das richtige Verhalten im Verkehr hingewiesen. Alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, die von der Polizei bei einem Verkehrsvergehen erwischt werden, würden standardmässig vorgeladen.

Brief ist liegen geblieben

Dies geschehe jedoch in der Regel innerhalb von drei Wochen nach dem Delikt, damit man einen maximalen, erzieherische Effekt erzielen könne, sagt Yerguz. «In diesem Fall ist das Schreiben offensichtlich lange liegen geblieben. Das tut uns leid und wir gehen dem nach.»

Ob seine Tochter an der Belehrungsstunde teilnimmt, sei noch offen, sie habe derzeit viel Respekt davor, sagt Daniel Ordas. Er werde nochmals mit ihr reden und sie notfalls begleiten. «Wenn sie aber sagt, sie wolle nicht gehen, dann geht sie halt nicht. Wir werden die Konsequenzen mit Gelassenheit tragen.»

Meistgelesene Artikel