Das Strassenverkehrsamt hatte dieses Jahr bei der Verkehrssteuer zusätzliche 1,50 Franken für Papierrechnungen eingefordert. Dagegen erhob ein Autobesitzer Einsprache beim Kantonsgericht. Das Gericht hiess diese gut, wie es am Mittwoch mitteilte.
Kanton krebst zurück
Dabei beruft sich das Kantonsgericht auf das Verkehrsabgabegesetz. Mit der eingeforderten Entschädigung seien auch die Bemühungen für die Rechnungsstellung abgegolten – unabhängig davon, ob es eine Papier- oder E-Rechnung sei, schreibt das Gericht.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hebe die Massnahme auf, teilte die Regierung nun mit. Bereits bezahlte Gebühren für die Verkehrssteuerrechnung werden in der nächsten Steuerperiode gutgeschrieben.