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Auftakt zum Prozessmarathon Dutzende von Anti-PNOS-Demonstranten stehen ab Juli vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Beamte vor.

Am 24. Juli 2018 haben Vorfälle rund um eine von der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) organisierte Kundgebung schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Auf dem Basler Messeplatz versammelten sich nämlich nicht nur rund dreissig Mitglieder und Sympathisanten der PNOS, sondern auch hunderte Gegen-Demonstraten, welche sich der PNOS in den Weg stellten. Im Rahmen dieser Gegen-Demo kam es zu Ausschreitungen, Teilnehmer warfen Steine und Bierdosen auf die Polizei. Und das hat Folgen: Dutzende Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Demonstration jetzt müssen sich vor Gericht verantworten.

Einer der Angeklagten ist Remo (Name geändert). Er kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft Augenmass habe vermissen lassen. So könne die Staatsanwaltschaft zum Beispiel dem ersten Demonstranten, der nächste Woche vor Gericht steht, nur nachweisen, dass er an der Demonstration ein Transparent hochgehalten habe. Nicht nachweisen könne ihm die Staatsanwaltschaft dagegen, dass er auch Steine oder Bierdosen gegen die Polizei geworfen habe. Trotzdem fordert die Staatsanwaltschaft acht Monate bedingt, weil er allein schon mit seiner physischen Präsenz die Gewalt gegen Beamte unterstützt habe. Für Remo ist deshalb klar, dass die Staatsanwaltschaft mit dieser Härte vor allem ein Zeichen setzen wolle.

Inzwischen seien grosse Teile der Ermittlungen abgeschlossen, sagt Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft: «Wir haben zwanzig Fälle an das Strafgericht überwiesen, es werden aber noch weitere folgen.» Die erste Verhandlung beginnt nächste Woche am 7. Juli. Anschliessend muss quasi im Wochentakt jeweils ein neuer Angeklagter vor Gericht antraben. Verantworten müssen sie sich unter anderem wegen Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Es ist alleine wegen der Dimensionen ein aussergwöhnlicher Fall: Polizei und Staatsanwaltschaft fuhren im Nachgang an die Ausschreitungen nämlich schweres Geschütz auf, in mehreren Kantonen kam es zu Hausdurchsuchungen und die Basler Staatsanwaltschaft eröffnete anfänglich rund sechzig Verfahren, so viele wie kaum je bei irgendeinem Strafdelikt in Basel, auch nicht bei Ausschreitungen nach einem Fussball-Match oder bei vergleichbaren Demonstrationen.

Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr ; 

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