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Ausbreitung Coronavirus Erster bestätigter Corona-Fall im Kanton St. Gallen

Bei einer erwachsenen Frau aus St. Gallen wurde das Coronavirus nachgewiesen. Die Person wird vom Kantonsspital betreut.

Die betroffene Frau befinde sich in guter gesundheitlicher Verfassung, teilte der Kanton St. Gallen am Mittwochmorgen mit. Die Frau sowie deren enge Kontaktpersonen seien identifiziert und informiert worden und hätten Verhaltensanweisungen erhalten. Für die Bevölkerung bestehe kein erhöhtes Risiko.

Die infizierte Frau aus St. Gallen zeige leichte Symptome wie Schnupfen. Eine Hospitalisation sei aber nicht notwendig. Die Frau muss nun bis 48 Stunden nach Ende der Symptome und insgesamt zehn Tage zu Hause bleiben.

Frau ist zurzeit in Ausbildung

Wie die Verantwortlichen an einer Medienorientierung am Mittwochvormittag sagten, ist die betroffene Frau zurzeit in Ausbildung am Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe in St. Gallen. Die Schule sei informiert, eine Schliessung der Schule stehe zurzeit jedoch nicht zur Diskussion. «Auch dafür wurden alle nötigen Massnahmen getroffen», sagt die St. Galler Gesundheitschefin Heidi Hanselmann.

Den Personen, mit denen die Frau engen Kontakt hatte, wurde vom Kantonsarztamt 14 Tage Quarantäne verordnet. Dabei handle es sich vor allem um Studienkolleginnen der betroffenen Frau und insgesamt seien 19 Personen betroffen, sagt Hanselmann. Diese Personen würden jedoch keine Symptome zeigen, die auf das Coronavirus hindeuten würden.

Was heisst Quarantäne?

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Quarantäne bedeutet, dass die betroffenen Personen während der Inkubationszeit von 14 Tagen zuhause bleiben müssen und keinen engen Kontakt zu weiteren Personen haben dürfen. Mit diesem Schritt kann eine allfällige Übertragung des Virus eingedämmt werden. Quarantäne wird als Vorsichtsmassnahme – wie im aktuellen Fall – bei Personen verhängt, die derzeit keine Symptome einer Erkrankung zeigen.

Aufenthalt in Risikogebiet

Die Frau weilte vom 21. bis 23. Februar 2020 in Mailand. Wenige Tage nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Symptome und hat richtig gehandelt. Sie blieb zu Hause, meldete sich telefonisch beim Arzt und wurde für einen Abstrich aufgeboten. Dieser sei nun positiv ausgefallen. Noch ausstehend sei das zweite Laborresultat des Referenzlabors für Viruserkrankungen (NAVI) in Genf.

«Der betroffenen Frau geht es gut. Alle nötigen Massnahmen wurden getroffen.»
Autor: Heidi Hanselmann Gesundheitsdirektorin Kanton St. Gallen

Dieses zweite Laborresultat erwarten die Verantwortlichen am Mittwochnachmittag. Laut Heidi Hanselmann habe man die Öffentlichkeit bereits davor informiert um unnötigen Spekulationen und Gerüchten vorzubeugen.

Bevölkerung soll Hygienemassnahmen einhalten

Gemäss dem Kanton St. Gallen ändert der erste bestätigte Corona-Fall im Kanton nichts an der medizinischen Beurteilung der Lage durch das Kantonsarztamt. Die Risikoeinschätzung bleibe gleich. Die Bevölkerung müsse sich nicht stärker sorgen. Sie solle aber die Hygienemassnahmen konsequent einhalten, empfiehlt der Kanton.

Kantönligeist bei Verboten: Einheitliche Regelung soll kommen

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In den letzten Tagen gab es von einigen Verbänden Kritik wegen den uneinheitlichen Regelungen von den Kantonen betreffend Verboten von Veranstaltungen wegen des Coronavirus.

Laut Heidi Hanselmann, die auch Präsidentin der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist, möchte die GDK morgen Donnerstag über einen Harmonisierung informieren. Heute Mittwoch würden dazu noch Besprechungen der GDK mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem zuständigen Bundesrat Alain Berset anstehen.

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