Die Aargauer Polizeien dürfen den gesamten öffentlichen Raum neu in Echtzeit per Videokamera überwachen, so steht es in einer Notverordnung.
Diese hat die Kantonsregierung am Mittwoch in Kraft gesetzt. Sie gilt vorerst maximal sechs Monate.
Mit der ausgebauten Videoüberwachung könne die Polizei während der Corona-Pandemie das vom Bundesrat angeordnete Verbot von Menschenansammlungen besser kontrollieren.
Das sei sonst mit den beschränkten Kräften kaum möglich, begründet der Regierungsrat den Entscheid.
Regeln des Bundesrats
Box aufklappenBox zuklappen
Gemäss Verordnung des Bundesrats sind unter anderem Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, gerade auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, verboten. Bei Ansammlungen von bis zu fünf Personen ist zwischen den einzelnen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Gemäss der Notverordnung der Aargauer Regierung dürfen die Polizeien, ob Kantons-, Stadt- oder Regionalpolizei, ab sofort bestehende Videoüberwachungsanlagen öffentlich zugänglicher Räume zur Echtzeitüberwachung einsetzen. Die Polizei habe so die Möglichkeit einer «virtuellen Patrouille», begründet der Regierungsrat.
Ausserdem darf die Polizei nun auch ohne Bewilligung der kantonalen Datenschützerin neue, zusätzliche Überwachungskameras zur Echtzeitüberwachung installieren oder die Videoüberwachung von Privaten anzapfen, beispielsweise von Läden oder Banken. Wichtig dabei ist einzig, dass auf die Videoüberwachung hingewiesen wird, schreibt die Regierung in der Notverordnung. Es handle sich somit nicht um eine verdeckte Überwachung.
Weitere Änderungen in der Aargauer Notverordnung
Box aufklappenBox zuklappen
Mit der Sonderverordnung zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit während der Coronakrise erlässt die Aargauer Regierung in verschiedenen Bereichen neue Regeln. Hier eine Auswahl:
Gemeinderäte dürfen neu auch digitale Sitzungen abhalten zum Beispiel mit Videokonferenzen. Sie dürfen auch Entscheide auf dem Ziruklarweg fassen.
Für dringende Geschäfte darf der Gemeinderat neu direkt eine Volksabstimmung ansetzen, ohne dass es zuvor eine Gemeindeversammlung oder eine Sitzung des Gemeindeparlamentes braucht.
Ganz dringende Ausgaben darf ein Gemeinderat neu auch in Eigenregie beschliessen, ohne Entscheid der Gemeindeversammlung. Allerdings muss die Finanzkommission den Kredit bewilligen.
Massnahmen im Bereich Sozialhilfe:
Falls ein komunaler oder regionaler Sozialdienst überlastet oder nicht mehr einsatzfähig ist, kann der Kanton die Aufgaben an eine andere Stelle delegieren. Damit soll sichergestellt werden, dass es keine Verzögerung bei Sozialbeiträgen gibt.
Behandlung von Baugesuchen:
Die Behörden können verlangen, dass Baugesuche auch in elektronischer Form eingereicht werden müssen.
Die Frist für die öffentliche Auflage von Baugesuchen kann, wenn nötig, verlängert werden.
Die Gemeindebehörden können die Auflage eines Bauprojektes für einen späteren Zeitpunkt vorsehen und nicht dringende Bauprojekte faktisch sistieren.
Massnahmen im Bereich Steuern:
Die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung werden ohne Gesuch verlängert, für Angestellte bis 30. Juni, für Selbstständige, Landwirte und Firmen bis 30. September.
Bis Ende Juni gibt es keine Mahungen und Betreibungen.
Bis Ende 2020 werden bei verspäteter Steuerzahlung keine Verzugszinsen fällig. Dadurch entgehen dem Kanton rund 4 Millionen, den Gemeinden rund 3 Millionen Franken Einnahmen.
In der Praxis kaum grössere Änderungen?
Zumindest theoretisch dürften die Aargauer Polizeien nun also eine Überwachungsoffensive starten und öffentliche Plätze, Parkanlagen, Schul- und Parkhäuser oder auch Strassen und Spazierwege live überwachen und allenfalls entdeckte grössere Versammlungen auflösen.
In der Praxis sei ein grosser Ausbau der Videoüberwachung allerdings nicht sehr realistisch, heisst es auf Anfrage bei Kantons- und Regionalpolizei. Es sei technisch nicht so einfach alle möglichen zusätzlichen Kameras in eine Live-Überwachung auf dem Polizeiposten einzubinden. Und auch die Anschaffung und Installation neuer Kameras für einen begrenzten Zeitraum sei schwierig.
Beim Ausmass der Videoüberwachung wird es wohl auch regionale Unterschiede geben. So sind zum Beispiel in der Stadt Baden schon jetzt rund 300 Kameras im öffentlichen Raum installiert, auf welche die Polizei grösstenteils auch Zugriff hat. In Aarau dagegen gibt es bedeutend weniger Videoüberwachung.
Dennoch erhalten alle Polizeien nun während der Coronakrise weitgehende Zusatzkompetenzen in Bezug auf die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes. Die Notverordnung des Kantons ist maximal sechs Monate gültig. Die Regierung kann allerdings falls nötig weitere Notverordnungen erlassen.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.