Migranten und Migrantinnen sind in Ausschaffungshaft, wenn sie sich beispielsweise nach einem negativen Asylentscheid weigern, freiwillig die Schweiz zu verlassen. Da man zurzeit nicht ins Ausland fliegen kann, haben viele Kantone Ausschaffungshäftlinge entlassen. So auch der Kanton Basel-Landschaft.
Andreas Räss, Leiter des Migrationsamts im Kanton Basel-Landschaft sagt, im Gesetz stehe klar: «Wenn der Vollzug nicht durchführbar ist, dann ist das ein Entlassungsgrund.» Darum habe der Kanton seine Ausschaffungshäftlinge zu Beginn der Pandemie aus der Haft entlassen. Sie müssten sich nun regelmässig bei den Behörden melden.
Plötzlich frei
Man habe ihm gesagt, er sei nun frei, erzählt uns ein 31-jähriger Mann, der vor zweieinhalb aus Algerien in die Schweiz kam und der anonym bleiben möchte. «Am 16. März kam ich vor Gericht, danach hat man mich aus einem Auto aussteigen lassen, und ich war frei.» Sechs Monate hatte er zuvor im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut verbracht, da er sich nach dem abgelehnten Asylgesuch geweigert hatte, nach Algerien zurückzukehren.
Er habe kein Dach über dem Kopf gehabt, sei zuerst bei einer Freundin untergekommen und dann auf das Sozialamt gegangen. Jetzt bekomme er 240 Franken im Monat Nothilfe und lebe in einer Unterkunft in Bottmingen.
Natürlich freue er sich über die temporäre Freiheit. Richtig frei fühle er sich aber nicht, sagt der 31jährige Algerier. Wegen Corona sei es überall ein wenig wie im Gefängnis
Auch Basel-Stadt entlässt Ausschaffungshäftlinge
Auch der Kanton Basel-Stadt hat einen Teil der Ausschaffungshäftlinge aus dem Gefängnis Bässlergut entlassen. Manche schlafen in der Notschlafstelle, andere seien privat untergebracht, sagt eine Freiwillige des Vereins Solinetz, welches Migrantinnen und Migranten in Ausschaffungshaft unterstützt.
Natürlich könne man nie ausschliessen, dass jemand untertauche, sagt Andreas Räss. Der Kanton könne aber diverse Massnahmen verfügen. Zum Beispiel können Personen, die freigelassen wurden, eingegrenzt werden. Das bedeutet, dass sie sich nur in einem bestimmten Gebiet oder einer Gemeinde aufhalten dürfen. Im Moment, mit den geschlossenen Grenzen, sei es aber sowieso schwierig, sich den behördlichen Kontrollen zu entziehen. Die Kantone betonen, es würden nur Personen entlassen, die keine Straftaten verübt hätten.
Nicht alle Kantone gehen gleich vor wie die beiden Basel. Andere Kantone haben sich gegen die temporäre Freilassung von Ausschaffungshäftlingen entschieden.