Am Donnerstagnachmittag wurde in einem Restaurant in der Stadt Luzern Geld gestohlen. Ein Mann hat mutmasslich die ganzen Mittagseinnahmen aus der Kasse genommen. Darauf hat der Restaurantbesitzer ein Foto des Mannes von der Überwachungskamera auf Facebook veröffentlicht. Dieser Beitrag wurde bis am Freitagabend schon deutlich über tausend Mal geteilt.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
«Das ist rechtlich sehr heikel», sagt Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei. Grundsätzlich müsste das Einverständnis der auf dem Bild gezeigten Person vorhanden sein. «Es handelt sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der Restaurantbesitzer könnte eingeklagt werden.» Dafür müsste der mutmassliche Täter aber selber aktiv werden und Anzeige erstatten.
Dass Privatpesonen selber eine Fahndung starten, komme nicht so häufig vor. Es handle sich aber nicht um den ersten solchen Fall, sagt Urs Wigger. «Wir begrüssen das nicht, wenn private Personen solche Aktionen starten - denn das Internet vergisst nie.» Im konkreten Fall habe man den Wirt auch darauf aufmerksam gemacht. Dieser Wirt selber sagt aber, er nehme in Kauf, dass er sich strafbar mache: «Es lohnt sich für mich, wenn ich meine Kollegen damit warnen kann.»