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Auszonungen von Bauland Brig macht Ernst mit dem Raumplanungsgesetz

Brig will 18 Hektaren Bauland auszonen. Wie erklärt man einer Landbesitzerin, dass ihre Wiese praktisch wertlos wird?

2013 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Raumplanungsgesetz angenommen. Das heisst, Kantone dürfen nur noch so viel Bauland besitzen, wie sie in den nächsten 15 Jahren benötigen.

Der Kanton Wallis lehnte diese Vorlage damals mit 80 Prozent Nein-Stimmen ab. Aber auch hier muss das Raumplanungsgesetz umgesetzt werden. Als erste Walliser Gemeinde gab nun Brig-Glis bekannt, wo genau Bauland ausgezont werden soll. Es geht um 18 Hektaren, also rund 20 Fussballfelder. Das Land verliert massiv an Wert. Schätzungen gehen davon aus, dass das ausgezonte Land einen Wert von 50 Millionen Franken hat.

«Es ist eine traurige Geschichte», sagt Patrick Hildbrand, der zuständige Stadtrat von Brig-Glis. Einige Familien hätten dieses Land als Art Sparschwein gesehen. Dass dieses Land nun praktisch keinen Wert mehr habe, sei für sie verheerend.

Der Kanton Wallis musste aus dem Dornröschenschlaf in Sachen Raumplanung erwachen.
Autor: Patrick Hildbrand Stadtrat Brig-Glis

Auf der anderen Seite müsse man auch sagen, dass der Kanton Wallis in Sachen Raumplanung etwas aus dem Dornröschenschlaf habe erwachen müssen. «Jetzt wissen wir besser, wohin sich die Gemeinde Brig-Glis entwickeln soll. Das ist ein guter Effekt», so Hildbrand.

Grundeigentümer haben zweimal die Möglichkeit, eine Einsprache zu machen: einerseits gegen die Planungszone, andererseits gegen den Zonen- und Nutzungsplan. Die Wahrscheinlichkeit, eine Entschädigung zu erhalten, ist laut Hildbrand jedoch klein. Das würden bisherige Bundesgerichtsentscheide zum Thema zeigen.

Kanton Wallis mit Standesinitiative gescheitert

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Der Kanton Wallis ist im Nationalrat mit einer Standesinitiative gescheitert, die verlangte, die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes wieder zu lockern. Der Nationalrat stimmte mit 100 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen dagegen.

Im Zentrum des nun erledigten Vorstosses stand die Pflicht der Kantone, Bauzonen zu verkleinern, die den Bedarf der nächsten 15 Jahre übersteigen. Vom Kanton Wallis werde schier Unmögliches verlangt, hiess es in der Initiative.

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