Auch bei der Polizei soll gespart werden, hat die Aargauer Regierung im August 2016 angekündigt.
Streitpunkt: Es geht um die sogenannte Fahrzeugstellungspflicht. Ein Polizist muss im Notfall bereit sein, mit dem privaten Auto an ein Ereignis auszurücken.
Die Pflicht gilt auch für Aargauer Staatsangestellte im Bereich Tierschutz, Chemielabor oder Asyl. Bisher wurde sie mit einer Pauschale entschädigt: 1000 Franken pro Jahr pro Polizist.
Sparmassnahme: Im Budget 2017 hat die Regierung die Pauschale für die Einsatzbereitschaft mit dem privaten Auto gestrichen. Damit kann der Kanton jährlich rund 600'000 Franken sparen.
Im Polizei-Corps sorgte das für Unmut. Sie bekamen Unterstützung von rund 30 Politikern. Das sei am falschen Ort gespart und schade dem Vertrauen und der Einsatzbereitschaft der Polizisten, fanden die Politiker von links bis rechts in einem Vorstoss. Die Regierung solle den Entscheid rückgängig machen.
Sonderregelung: Die Regierung bleibt hart, geht aus der Antwort auf den Vorstoss hervor. Nur jenen Polizisten, die viel Material mit sich führen, will die Regierung weiterhin eine Pauschale bezahlen. Das betrifft zum Beispiel Polizeihundeführer oder Polizisten der Sondereinheit Argus.
Zudem gebe es für spezielle Einsätze die Möglichkeit einer Spesenpauschale oder Pikett-Entschädigungen, schreibt die Regierung.
Regierung reagiert: In einem Punkt will die Regierung über die Bücher, und zwar im Bereich Sonderaufwände. Diese will die Regierung entschädigen. Man prüfe, ob es Aufwände gebe, die noch zu wenig entschädigt werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf den politischen Vorstoss. Man wolle den Vorstoss gerne als Postulat entgegennehmen, nicht aber als Motion.