Ein Vorstoss von SVP, CVP und GLP Kantonsräten fordert, dass alle Patientinnen und Patienten, die sich in einer Notfallstation behandeln lassen, eine Grundgebühr zwischen zwanzig und fünfzig Franken bezahlen müssen. Die soll eine Art Schutzgebühr sein. Die Idee: Patientinnen und Patienten überlegen sich zweimal, ob sie sich im Notfall oder bei einem Hausarzt behandeln lassen wollen.
Der Zürcher Regierungsrat hält aber nicht viel von diesem Vorschlag:
- Das Krankenversicherungsgesetz sei Sache des Bundes. Der Kanton könne keine Gebühr erheben.
- Möglicherweise würden Patienten zu lange warten, bis sie ärztliche Hilfe suchen.
- Das Einziehen der Gelder könnte schwierig sein. Viele Patienten hätten im Notfall kein Bargeld oder eine Kreditkarte dabei.
Initianten mit Begründung nicht zufrieden
Die Begründung, dass viele Patienten kein Geld bei sich haben, wenn sie in den Notfall gehen, kann CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid, Mitunterzeichner des Vorstosses, nicht ganz nachvollziehen. Jene Patienten, die dringende Notfälle seien und kein Bargeld oder eine Kreditkarte bei sich hätten, könnten die Gebühr auch später noch bezahlen «Jene Patientinnen und Patienten, die aber keine dringenden Notfälle sind, haben in der Regel auch irgend ein Zahlungsmittel dabeii», so Schmid.
Auch wenn nun eine solche Notfallgebühr auf kantonaler Ebene nicht umsetzbar sei, handeln müsse die Zürcher Regierung allemal. «Der Regierungsrat kann den Vorschlag auch auf nationaler Ebene oder in der Gesundheitsdirektorenkonferenz einbringen und vorantreiben», findet CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid.