Mit seinem Urteil folgte das Gericht in Muttenz BL weitgehend der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags plädiert. Ob sie das Urteil anfechten wird, liess die Verteidigerin am Donnerstag offen.
Die Tat wurde Ende April 2014 im Elternhaus der Geschwister begangen. Der Mann schlug zunächst mit einem Metallrohr auf seine Schwester ein und erwürgte sie dann. Diese Tat zeuge vom extremen Egoismus des Angeklagten und dessen Geringschätzung des Lebens, sagte der Gerichtspräsident. Hintergrund der Tat war, dass sich der Mann und seine Schwester um die Betreuung ihrer dementen Mutter stritten.