Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt hatte rund 55 freischaffenden Musikerinnen und Musikern aus Nicht-EU-Staaten Anfang September mitgeteilt, dass sie künftig nicht mehr in der Schweiz wohnen dürfen, wenn sie keine Anstellung haben von mindestens 75 Prozent. So hätten sie jeweils nur bis acht Monate bleiben dürfen.
Diese neue strikte Anwendung des Schweizer Ausländergesetzes von 2006 im Stadtkanton hatte Proteste ausgelöst. Sie wurde als lebensfern kritisiert, weil solche hochspezialisierten Künstler meist verschiedene kleinere Teilzeitpensen nebeneinander hätten, etwa in einem Orchester und mit Unterrichten.
Keine Lösung für die übrigen 38 Musikerinnen und Musiker
Aus Sorge um die Spitzenmusik in Basel - nicht zuletzt an der Musikakademie - hat der Grosse Rat im Dezember eine Petition mit dem Wunsch, dass die betroffenen Musiker bleiben können, deutlich verabschiedet. Zudem war dazu auch eine online-Petition mit über 28'000 Unterschriften aus aller Welt eingereicht worden.
Das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement hat zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nun für 17 Betroffene einen Weg gefunden, wie sie in der Schweiz wohnhaft bleiben dürfen. 15 davon würden als Härtefälle betrachtet, zwei können im Rahmen des Familiennachzugs bleiben. Für die übrigen 38 Betroffenen gelte nun die Übergangsfrist bis Ende August.