Der 35-jährige Kollege war in der eigenen Wohnung in Riehen BS von einer Ex-Freundin und Arbeitskollegin tot aufgefunden worden. Er war brutal mit mehreren Stichen in den Hals umgebracht worden. Der Täter wohnte bei seiner aus dem Kosovo stammenden Familie im aargauischen Sisseln und arbeitete bei derselben Firma in Laufen wie das Opfer.
Opfer und Täter waren befreundet. Laut Zeugenaussagen hatte das Opfer jedoch die Freundschaft aufgekündigt. Das Tatmotiv blieb indes im Dunkeln. Bei Einvernahmen und während der Verhandlung änderte der Angeklagte mehrfach seine Erklärungen. Die Gerichtspräsidentin warf ihm «Lügen über Lügen» vor.
Der Angeklagte bestritt zum Beispiel, an Orten gewesen zu sein, wo er sich - laut Daten der Mobiltelefonfirma - aufgehalten haben musste, zum Beispiel bei einem Autobahnrastplatz, wo Messer und Kleider mit Blut des Opfers im Abfall gefunden wurden oder zur Tatzeit am Tatort.
Mobiltelefondaten als Beweis
Das Gericht warf dem Angeklagten auch vor, falsche Fährten gelegt zu haben, um von der Tat abzulenken. Diese habe er kaum spontan erfunden, sondern sie wiesen auf eine vorbereitete Tat hin - also Mord. Die Gerichtspräsidentin taxierte das Verschulden als «sehr schwer», zumal das Opfer ahnungslos und ihm auch körperlich unterlegen gewesen sei. Mit 19 Jahren Freiheitsstrafe blieb das Strafmass wenig unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 20 Jahren.
Der Verteidiger hatte dagegen einen Freispruch verlangt, da die Beweislage nicht ausreichend sei. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch kopfschüttelnd und unter Tränen zur Kenntnis. Ab und zu widersprach er kurz während der Urteilsverkündigung.