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Vier 60-Liter-Bebbi-Säcke
Legende: Durchwühlen von zu früh bereitgestellten «Bebbi-Sägg» nur eingeschränkt verhältnismässig, erklärt Basler Datenschützer Juri Weiss

Basel Baselland Abfallkontrolleure verteilten 605 Bussen an «Bebbi-Sagg-Sünder»

605 Baslerinnen und Basler wurden 2013 gebüsst, weil sie ihren Abfall im offiziellen «Bebbi-Sagg» zu früh auf die Strasse stellten. Ermittelt werden die Sünder von Abfallpolizisten, die vom Sackinhalt auf den Verursacher schliessen. Diese Kontrolle wirft Fragen nach dem Datenschutz auf.

605 Baslerinnen und Basler wurden vergangenes Jahr mit 50 Franken gebüsst, weil sie ihren «Bebbi-Sagg» zu früh zur Abfuhr bereit gestellt hatten. Diese herumstehenden Säcke würden einen grossen Teil der Bevölkerung stören, erklärt Jürg Hofer im «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, entsprechend erhalte man sehr viele Meldungen dazu.

Und das Problem sei auch gravierend, es stünden sehr viele Säcke herum, die dann von Tieren aufgerissen oder von Vandalen auf die Strasse gekickt und dann von Autos kaputt gefahren würden. Dies wolle man unterbinden und um zu ermitteln, wer der Abfallsünder sei, suchen die Kontrolleure in den Säcken nach Namen und Adressen.

Abfallproblem und Datenschutz im Clinch

Dem Problem mit den aufgerissenen Abfallsäcken steht nun aber der Datenschutz gegenüber. Denn der Inhalt eines Abfallsacks kann intim sein und niemanden etwas angehen. «Wenn Sie beispielsweise Medikamentenpackungen im Abfall entsorgen», erklärt dazu der Basler Datenschützer Beat Rudin, «dann kann es sich um besondere Personendaten handeln, also um heikle Daten.»

Besondere Personendaten verdienen besonderen Schutz. Dieses private Schutzinteresse trete nun hinter das öffentliche Interesse, in diesem Fall jenes an Sauberkeit, zurück - wenn etwa jemand seinen Abfall in einem gebührenfreien Abfallsack wild in einem Park deponiert hat, erklärt Rudin. Dann sei es durchaus verhältnismässig, wenn Abfallpolizisten einen Sack durchwühlen.

Bearbeiten von Personendaten «muss unterbleiben»

Aber: «Wir setzen ein Fragezeichen hinter die Verhältnismässigkeit, wenn es nur darum geht, dass jemand seinen Abfall in einem Bebbi-Sagg zu früh bereitstellt», so Rudin. In seinem neuen «Praxiskommentar zum Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Basel Stadt» schreibt Rudin, bei einer Kontrolle kurz, also etwa eine Stunde, bevor das Herausstellen erlaubt sei, sei der Eingriff ins Grundrecht auf Privatsphäre «unverhältnismässig» - und müsse «unterbleiben».

Anders sehe dies aus, wenn Bebbi-Säcke kontrolliert würden, die «deutlich zu früh», das heisst mindestens einen Tag früher als erlaubt, bereit gestellt würden, präzisiert Rudin gegenüber dem Regionaljournal. Erst dann erachte er die Abfallsack-Kontrolle als verhältnismässig.

Beim Basler Amt für Umwelt und Energie lassen die Aussagen des Datenschützers Amtsleiter Jürg Hofer gelassen: «Wir sind nicht der Meinung, dass wir etwas ändern müssen. Denn wir kontrollieren nur solche Bebbi-Säcke, die länger als einen Tag zu früh herumstehen.»

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