Der am Mittwoch in Paris von den Chefunterhändlern beider Länder paraphierte Staatsvertrag legt namentlich fest, dass im Schweizer Sektor des Euroairports (EAP) die Schweizer Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Zudem werden die Unternehmenssteuereinnahmen des EAP zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt. Festgeschrieben wird im Abkommen überdies eine Abgeltung für den Aufwand der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor.
Ausserdem wurde eine Lösung gefunden, gemäss der Unternehmen im Schweizer Sektor keine französischen Lokalsteuern entrichten müssen.
Das Abkommen basiert auf einer Absichtserklärung, die der französische Präsident François Hollande und der Schweizer Bundespräsident Johann Schneider Ammann bereits im Januar unterschreiben hatten. Danach mussten aber noch verschiedene Details geregelt werden.
Frankreich und die Schweiz mussten sich bewegen
Der Basler Volkswirtschaftsdirektor Christoph Brutschin redet beim jetzigen Abkommen von einem «Durchbruch». Die Steuern bewegten für Schweizer Firmen nämlich auf einem ähnlichen Niveau wie bis anhin. Zu Reden gegeben hätten vor allem lokale Steuern, aber da haben man nun eine Lösung gefunden. «Steuer technisch hat man einen filigranen Mecano gefunden, der für beide Seiten gut ist», sagt Brutschin. Dabei musste von Schweizer Seite ein Schritt gemacht werden, aber dies habe auch Frankreich getan, so Brutschin. «Für mich stimmt es so.»
Die Beilegung des seit Jahren schwelenden Steuerstreits hatten die beiden Länder schon im Januar bekannt gegeben. Nun wurde das damals angekündigte Abkommen in Paris von den Chefunterhändlern von Frankreich und der Schweiz paraphiert. Es muss nun noch von beiden Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden.