Das älteste französische Atomkraftwerk darf weiterhin in Betrieb bleiben. Die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts in Nancy bestätigte ein Urteil der ersten Instanz von 2011. Geklagt hatte der deutsch-französisch-schweizer Trinationale Atomschutzverband TRAS, der die Gefahren durch Erdbeben und Überschwemmungen im Rheingraben in den Vordergrund stellte. Das 36 Jahre alte AKW soll Ende 2016 stillgelegt werden.
Der Trinationale Atomschutzverband zeigte sich enttäuscht über das Urteil. In einer Mitteilung weist der Verband darauf hin, dass das zweite Verfahren in Paris auf sofortige Schliessung von Fessenheim noch nicht entschieden sei.
Schreckensszenario Japan
Die französischen Aufsichtsbehörden würden methodisch exakt jene Fehler wiederholen, die in Japan zur Katastrophe geführt hätten, so der TRAS. Man kenne das Risiko starker Erdbeben, tue aber so, als könne es solche Erdbeben am Standort Fessenheim nicht geben. Mit dem Entscheid ignoriere das Appellationsgericht die weltweit anerkannten Sicherheitsstandards bezüglich Erdbebenrisiken. Ausdrücklich hätten die Experten der europäischen Stresstests empfohlen, neben der deterministischen auch eine probabilistische Beurteilung des Erdbebenrisikos anzuwenden.