Sexualkunde-Unterricht ist auch im Kindergarten und der Primarschule zulässig. Zu diesem Entscheid kommt das Bundesgericht. Es weist Beschwerden von zwei Basler Familien ab, die ihre Kinder von diesem Unterricht dispensieren lassen wollten.
Der Basler Sexualkunde-Unterricht für kleine Kinder sei zulässig, weil dieser nicht systematisch nach einem Stundenplan unterrichtet werde. Lehrerinnen und Lehrer greifen das Thema nur dann auf, wenn dies die Kinder beschäftigt. Pierre Felder, Leiter Volksschulen Basel-Stadt nennt Beispiele: Wenn eine Mutter eines Kindes ein weiteres Kind erwartet, wenn die Kinder über halbnackte Frauen auf Plakatwänden diskutieren oder wenn sie ein Kondom rund um den Kindergarten finden.
Keine Plüschvagina oder Holzpenis für Primarschüler
Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil (2C_132/2014) zum Schluss, dass es ein öffentliches Interesse an einem solchen Unterricht gebe. Dies vor allem deshalb, weil Kinder damit vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen. «Die Kinder müssen wissen, worum es geht, damit sie sich wehren können», sagte Pierre Felder.
Lehrerinnen und Lehrer können dabei auf einen Sexkoffer zurückgreifen. Dieser enthält Puppen und Aufklärungsbücher. Aufklärung mit einer Plüschvagina und einem Holzpenis gibt es erst für Schüler ab der Sekundarstufe, also für 12- oder 13-Jährige. Der Sexualkunde-Unterricht an Basler Schulen bleibt damit für alle Kinder obligatorisch.