Mit der Summe von 98'372 Franken, die der frühere Finanzdirektor Adrian Ballmer an den Kanton zurück bezahlt, seien "sämtliche Rückforderungsansprüche des Kantons für ausbezahlte Entschädigungen im Zusammenhang mit der Vertretung des Kantons in Institutionen mit kantonaler Beteiligung abgeschlossen", teilt die Regierung mit.
Die Ansprüche an Ballmer betreffen die Jahre 2009 bis 2013. Mit einer vorsorglichen Klage wollte die Regierung die Verjährung verhindern. Mit der Rückzahlung wird sie nun obsolet. Da der Mitte 2013 zurückgetretene Ballmer ibereits 24'500 Franken zurückgezahlt habe, bleibe ein Restbetrag von 73'872.
Total knapp 150'000 Franken Rückzahlung
Insgesamt erhält der Kanton Baselland für nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen aus Mandaten 147'200 Franken zurück. Vor Adrian Ballmer waren Zahlungsvereinbarungen bereits mit SP-Bildungsdirektor Urs Wüthrich und den Erben des verstorbenen CVP-Gesundheitsdirektors Peter Zwick abgeschlossen worden. Mit dem Abschluss der Rückforderungsverfahren werde die Regierung der zuständigen landrätlichen Kommission einen Schlussbericht zustellen.
Die Zahlungsvereinbarungen stellten weder verwaltungstechnisch noch strafrechtlich ein Schuldeingeständnis dar, hält die Regierung weiter fest. Alle Betroffenen hätten die Entschädigungen in der Annahme entgegengenommen, das sei legal. Das entsprechende Dekret zum Personalgesetz sei dazu indes "zu wenig präzis".