Der Mann habe sich bereits am 30. April in Begleitung eines Anwalts den Strafbehörden gestellt, heisst es in der Mitteilung weiter. Zuvor habe er sich offenbar mehrere Tage lang in einem Wald versteckt gehalten. Am 2. Mai habe nun das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag des Strafgerichts Sicherheitshaft angeordnet.
Der Strafprozess gegen den heute 55-Jährigen hätte schon am 27. April beginnen sollen. Der Beschuldigte erschien jedoch nicht, und auch eine polizeiliche Suche blieb erfolglos. Das Strafgericht eröffnete darauf zwar den Prozess. Als der Mann dem auch am 28. April fernblieb, brach es das Verfahren aber vorläufig ab.
Die zweite Hauptverhandlung soll nun am 10. und 11. August stattfinden. Das Urteil ist für den 18. August vorgesehen.