In den Genuss der Auszahlungen kamen gemäss BaZ «Kader-Angestellte» der Baselbieter Verwaltung. Dies sei von der Finanzkontrolle kritisiert worden, denn die Verordnung sehe keine Auszahlung vor. Insgesamt wurden in den Jahren 2011-2013 400'000 Franken ausbezahlt.
Finanzdirektor Anton Lauber weist die Kritik zurück. Es habe Unterschiede in der Interpretation der fraglichen Bestimmung gegeben. Die Angestellten hätten aber ein Recht auf Entschädigung, «Sie haben die Arbeitsleistung erbracht, nun ist die Frage, ob die Entschädigung per Lohn oder per Kompensation erfolgt.» sagt Lauber im «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.
Die Regierung hat reagiert und hat per 1. April die Verordnung angepasst, so dass Auszahlungen unmissverständlich erlaubt sind. Lauber betont, die Änderung sei auf transparente Art und Weise durchgeführt worden, sie sei im Kantonsblatt und im Internet publiziert worden.