Nach zwei ersten Entscheiden im Juni 2012 fällte das Appellationsgericht nun weitere Urteile. Hatten damals zwei Gastrobetreiber Verfügungen des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zum Arbeitnehmerschutz weitergezogen, ging es nun um Rekurse gegen kostenpflichtige Verwarnungen des Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) aufgrund des Gastgewerbegesetzes.
Drohender Bewilligungsentzug.
Wie das BVD jetzt mitteilt, habe das Gericht die Haltung der Regierung bestätigt. Demnach gelte das Rauchverbot auch in Restaurants, die sich als Vereine bezeichnen. Wer als Wirt das Rauchen zulässt, handle unrechtmässig und habe Folgen in Form kostenpflichtiger Verwarnungen zu erwarten. Im Wiederholungsfall drohe der Bewilligungsentzug. «Wir haben nun eine bessere rechtliche Grundlage und können weiter gehen, als nur geringe Geldbussen zu erteilen», erklärt Luzia Wigger, Leiterin des Bau- und Gewerbeinspektorats.
Auch Einzelvereine unterstehen dem Rauchverbot
Das Appellationsgericht als Verwaltungsgericht erachte auch einen vom Bundesgericht beurteilten Fall eines Restaurants im Thurgau als anwendbar auf die «Fümoar»-Beize. Das Rauchverbot gelte demnach auch für Betriebe, die sich ausserhalb von «Fümoar» als Einzelverein organisiert haben.
Da das Bundesgericht jenen Restaurants, die sich in einem hängigen Verfahren befinden, die aufschiebende Wirkung entzogen hat, nutzt den betroffenen Wirten und Wirtinnen auch ein Weiterzug an das Bundesgericht nichts. Das Bau- und Verkehrsdepartement macht sich nun an die rund 70 weiteren hängigen entscheidreifen Fälle.