Dass ein Ladenbesitzer seinen Laden per Video überwacht, ist an sich nicht ungewöhnlich. Dass ein Ladenbesitzer dann aber die Video-Aufnahmen nach Dieben durchsucht und deren Fotos anschliessend ins Internet stellt, ist doch eher selten.
Aber genau dies tut Andy Scheiwiller aus Arlesheim. Er führt er seit über 30 Jahren ein Sportgeschäft und wird regelmässig beklaut. Weil aber die polizeiliche Fahndung gegen unbekannt bisher kaum etwas gebracht hat, wurde er selbst aktiv, er stellte die Diebe auf seiner Facebook-Seite an den Pranger, wie der Blick in seiner heutigen Ausgabe berichtet.
Das sei rechtlich nicht ganz unproblematisch, erklärt der Mediensprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft Thomas Lyssy: «Wenn Bilder aufgenommen und ohne Wissen der Person veröffentlicht werden, handelt es sich um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.»
Die betroffene Person könnte sich also mit einer Anzeige wehren, was bei einem Dieb aber eher unwahrscheinlich ist, da er sich so ja outen würde. Sollte der Ladenbesitzer die bereits veröffentlichten Fotos aber für eine Anzeige verwenden wollen, hat er sich verrechnet. «Dann könnte es sein, dass das Gericht diese Bilder von Gesetzeswegen nicht verwerten darf», sagt Thomas Lyssy.
(Regionaljournal Basel, 12.02 Uhr)