Eine einheitliche Lösung - also eine Art Musterreglement - für alle 86 Baselbieter Gemeinden gäbe es nicht, hält Theo Kim, Vizepräsident des Verbands der Baselbieter Gemeindeverwalter fest. «Die wichtigste Erkenntnis aus den Diskussionen rund um Entschädigungen ist jedoch, dass es Regeln gibt.» Diese Regeln sollen bis ins Detail festgeschrieben und dann von der Gemeindeversammlung oder dem Einwohnerrat abgesegnet werden.
Eine Empfehlung zum Beispiels lautet, dass sämtliche Entschädigungen für Mandate grundsätzlich in die Gemeindekasse fliessen sollen und nicht direkt auf das Konto des zuständigen Gemeinderats oder des Gemeindemitarbeiters.
Dies wurde zum Beispiel in der Gemeinde Birsfelden schon umgesetzt und die Gemeindeordnung angepasst, wie Gemeindepräsident Christof Hiltmann erklärt. Auslöser der Überprüfung der eigenen Reglemente sei die Diskussion rund um Entschädigungen auf kantonaler Ebene gewesen. Hiltmann betont jedoch, dass es in den Gemeinden um weit geringere Geldbeträge für Entschädigungen und Spesen gehe als beim Kanton.