Mit über 160 km/h fuhr Mitte Februar ein 25jähriger durch den Schänzlitunnel bei Muttenz, erlaubt sind auf der Strecke 80 km/h. Eine zivile Polizeipatrouille verfolgte den Wagen und hielt den Raser an. Sein Auto wurde beschlagnahmt auf Antrag der Baselbieter Staatsanwaltschaft.
Seit dem 1. Januar 2013 gehts den Rasern in der Schweiz nicht nur an den Kragen sondern auch an den Wagen: Wer beispielsweise innerorts mit 100 km/h oder mehr erwischt wird, gilt als Raser und diesem kann die Polizei das Auto wegnehmen. Es wird später bei einem Gerichtsverfahren verkauft und der Richter entscheidet, was mit dem Erlös passiert.
«Wir werden den neuen Raser-Artikel auch im Baselbiet konsequent umsetzten», sagt der Sprecher der Baselbieter Staatsanwatschaft. Er hoffe, dass dieses Vorgehen zu einem vernüftigeren Fahren auf den Strassen führt.
Nicht immer zieht die Staatsanwaltschaft jedoch das Auto von Rasern ein. Letzten Freitag hielt die Baselbieter Polizei einen 28-jährigen Mann in Thürnen an. Er soll mit über 120 km/h innerorts durch Thürnen gefahren sein. Er bestreitet jedoch die Tat. Weil das Fahrzeug nicht ihm gehörte, verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, das Auto zu beschlagnahmen.