Die Sicherheit im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof wird gross geschrieben, das bekommt der Besucher schon beim Eingang zu spüren: ID zeigen, Natel abgeben, Badge erhalten. Massnahmen, die notwendig sind, die Untersuchungshaft gehört nämlich zu den härtesten Massnahmen im Strafvollzug. Insassinnen und Insassen dürfen keine persönliche Gegenstände bei sich haben: kein Natel, kein PC - sogar Bücher werden nur dann zugelassen, wenn deren Inhalt die Sicherheit und die innere Ordnung des Gefängnisses nicht gefährdet.
Wöchentliche Sportstunde
Abwechslung gibt es wenig: 23 Stunden am Tag sind die Insassinnen und Insassen in ihren Zellen. Besuch erhalten sie einmal wöchentlich, eine Stunde lang. Täglich aber dürfen die Gefangenen im Hof spazieren, sich bewegen, den Kopf lüften. Einmal wöchentlich wird ihnen sogar eine Sportstunde angeboten. Frauen und Männer getrennt.
Die Sportstunde findet in einer gewöhnlichen Turnhalle statt. Die Turnlehrerin Monika Rapp begrüsst die Insassinnen zur Stunde. «Viele sind hier, weil sie Abwechslung brauchen», sagt Rapp. «Gewisse geniessen es einfach, wenn sie sich bewegen können und Musik hören dürfen.» Musik hören, in der Untersuchungshaft ein Luxusgut - ausserhalb der Sportstunde nicht erlaubt.
We need to exercise, so we don't get fat. Because what we are into, is not an easy thing.
Monika Rapp möchte die Insassinnen bewegen: «Jeder Mensch hat das Recht auf regelmässige Bewegung.» Und sie möchte, den Insassinnen ein Lachen auf ihre Lippen zeichnen. «Wenn ich das schaffe, dann bin ich zufrieden», sagt die ausgebildete Yogalehrerin, die einmal in der Woche den Gefägnissport der Frauen leitet.
Gefängnissport schaut auf eine lange Gesichte zurück
Den Gefängnissport in dieser Form gibt es seit 1995, seit es das Untersuchungsgefängnis Waaghof gibt. Aber den Gefängnissport gab es auch schon im Lohnhof, dem ehemaligen Gefägnis. Damals hat man einen kleinen Kellerraum zur Turnhalle umgebaut und dort konnten sich die Inhaftierten dann austoben.
Das Ziel des Gefängnissports sei in erster Linie die Bewegung, sagt Jörg Degen, Leiter des Untersuchungsgefängnisses. Aber es gehe auch darum, dass die Inhaftierten andere Menschen sehen und etwas anderes machen können als nur im Hof spazieren.
Dass es Sport im Gefängnis gibt, ist gesetzlich geregelt, in der Verordnung über den Justizvollzug. Doch wird die Auslegung nicht in allen Gefängnissen Basels gleich gehandhabt. Das Untersuchungsgefängnis hat eine Turnhalle, das Brässlergut beispielsweise nicht. Dort geht die tägliche Bewegung dann nicht über das Laufen im Hof hinaus.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)