Gegen die Rückgabe der Kunstgegenstände und archäologischen Funde seien zwei Beschwerdeführer in den letzten 13 Jahren 13 mal gerichtlich vorgegangen, teilten die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie die Bundesämter für Justiz (BJ) und Kultur (BAK) mit. Nun habe aber das Bundesgericht letztinstanzlich verfügt, dass die Objekte definitiv den italienischen Behörden überlassen werden.
5800 Objekte sichergestellt
Um Rechtshilfe ersucht hatte Italien im Zuge einer Strafuntersuchung gegen einen Antiquitätenhändler und weitere Personen. Die italienischen Behörden ermittelten wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation, illegalen Kulturgütertransfer, Hehlerei und andere Delikte. Die Basler Staatsanwaltschaft beschlagnahmte darauf rund 5800 Gegenstände in einem Lager in Basel.
Illegale Grabungen in Italien
Die Gegenstände stammten grösstenteils aus illegalen Grabungen in Italien. Unter anderem handelte es sich dabei um Objekte aus der etruskischen und römischen Antike. 2008 präsentierten die Behörden die beschlagnahmten Güter vor den Medien. Darauf gestossen waren sie gemäss damaligen Angaben im Warenlager der Ehefrau eines italienischen Kunsthändlers, die in Basel ein Geschäft betrieb.
Mehrere tausend Objekte wurden darauf zu Beweiszwecken den italienischen Behörden übergeben. Fünf in Griechenland gestohlene Ikonen wurden zudem den griechischen Behörden ausgehändigt. 68 Objekte, deren Herkunft zuvor nicht gesichert gewesen war, übergab die Staatsanwaltschaft schliesslich am 4. März Italien.
Weitere Abklärungen hängig
19 Objekte gaben die italienischen Behörden derweil an die Basler Staatsanwaltschaft zurück, da für sie keine Herkunft aus Italien ermittelt werden konnte. Laut Auskunft eines Sprechers der Staatsanwaltschaft befinden sich insgesamt noch mehrere hundert Gegenstände in Basel, die laut Befund der italienischen Behörden nicht aus Italien stammen.
Die Staatsanwaltschaft kläre nun im weiteren Verlauf des Verfahrens ab, ob die involvierten Personen rechtmässige Eigentümer dieser Gegenstände sind oder ob andere Länder als Herkunftsort in Frage kommen.