Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement lockert in Basel die Alkoholregelung im Stadion St. Jakob-Park auf Anfang Februar. Bei praktisch allen nationalen Fussballspielen dürfen alkoholische Getränke ohne Beschränkung der Volumenprozente verkauft werden. Seit 2010 war nur der Ausschank von Getränken mit weniger als drei Volumenprozenten («Leichtbier») erlaubt.
Basel-Stadt passt damit seine Regelung an andere wichtige Schweizer Fussballstädte an, wird sogar etwas liberaler. Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen und Thun erlauben grundsätzlich den Verkauf von Normalbier. Für Gästesektoren gelten allerdings teilweise Einschränkungen.
Absolutes Alkoholverkaufsverbot bei Hochrisikospielen
Verschärft wird hingegen in Basel die Regelung bei Hochrisikospielen. Bei diesen gilt ein absolutes Alkoholverkaufsverbot. Dieses soll neu auch im Umfeld des Stadions durchgesetzt werden. Als Hochrisikospiele stuft die Basler Kantonspolizei nur ganz wenige Spiele ein, im Kalenderjahr 2013 waren dies nur internationale Matches, zum Beispiel gegen Schalke 04.
Mit dieser Neuregelung wollen Behörden und FC Basel die Situation rund um das Stadion entspannen, teilen sie mit. Die Lockerung der Alkoholregelung bei nationalen Spielen sei ein «weiterer Schritt zur generellen Normalisierung». Die Gewalt bei Fussballanlässen sei in den letzten vier Jahren insgesamt gesunken. Die Neuregelung ist auf ein Jahr beschränkt und wird wissenschaftlich begleitet.