Der Kanton Basel-Stadt setze die Zulassungseinschränkung in enger Anlehnung an das neue Bundesrecht um, teilte die Regierung mit. So bleiben Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, von Bundesrechts wegen vom Ärztestopp ausgenommen.
Das Bundesparlament hatte im Juni mit dringlichem Bundesrecht Zulassungsbeschränkungen wieder eingeführt. Zuvor waren nach dem Auslaufen der früheren Einschränkungen Ende 2011 die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können, stark angestiegen.
Die Kantone haben nun erneut die Möglichkeit, die Ärztedichte auf ihrem Gebiet zu steuern. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet; spätestens ab Mitte 2016 soll eine definitive Bundeslösung vorliegen.