In der Schweiz gilt bei der Information über die Sauberkeit von Restaurants, aber auch Lebensmittel-Betrieben wie Bäckereien oder Take-aways, im Moment noch die Schweigepflicht, d.h. es darf nichts darüber veröffentlicht werden. Eine Änderung dieser Praxis haben National- und Ständerat 2013 abgelehnt.
Basel-Stadt will aktiv werden
Basel-Stadt will nun abwarten, bis das Lebensmittel-Gesetz fertig beraten ist. Das sagt Anne Levy, Leiterin Gesundheitsschutz im Gesundheitsdepartement. Falls es dann dort bei dieser Schweigepflicht bleibe, überlege sich der Stadtkanton, selbst vorzupreschen: «Wir könnten uns dann vorstellen, zum Beispiel das sogenannte passive Öffentlichkeitsprinzip einzuführen.» Dieses sieht vor, dass Konsumenten auf Rückfragen die entsprechenden Informationen die verlangten Daten zur Sauberkeit der Betriebe erhalten. Teilweise kennt dies als einziger Schweizer Kanton schon Zug. Unterstützung kommt für dieses Postulat ausdrücklich auch von der Basler Regierung.
In Basel-Stadt besteht bei diesem sogenannten «Beizen-Pranger» wohl ein gewisser Handlungsbedarf: Kontrollen des Kantonslabors ergaben im 2013 nämlich, dass rund ein Drittel der kontrollierten 1000 Restaurations-Betriebe wegen mangelnder Hygiene beanstandet werden musste.