Kaum hat der Bundesrat die Vorlage über die Unternehmenssteuerreform III in die Vernehmlassung geschickt, reagiert die Basler Regierung mit einem umfangreichen Massnahmenkatalog. Auf Nachfrage des Regionaljournal Basel sagt die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog: «Wir sind froh, dass die Vorlage nun endlich auf dem Tisch liegt und wir über alles diskutieren können.»
Einführung einer Lizenzbox
Nicht zuletzt, dass die Schweizer Regierung mit der Reform auch die Einführung der sogenannten Lizenzbox vorsieht, freut Eva Herzog - sie hatte das schon seit längerem gefordert. Eine Lizenzbox, die es im Ausland schon in vielen Ländern gibt, regelt die Forschungs- und Entwicklungskosten, die ein Unternehmen abziehen kann, einheitlich.
Aber in anderen Bereichen ist die Basler Regierung nicht zufrieden. Vor allem die Kompensationszahlung, die sie vom Bund erhalten würde, wenn die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern sinken, stellt Eva Herzog in Frage: «Die 50 Millionen Franken jährlich reichen nach unseren Berechnungen bei weitem nicht aus, diese Ausfälle zu kompensieren.»
Sie hofft hier vor allem auf die Unterstützung anderer Kantone mit gleichem Problem, wenn die Reform dann ins eidgenössische Parlament kommt.