Das heute gültige Jugendhilfegesetz stammt aus dem Jahre 1984. Damals ging es vor allem um den Schutz der Kinder und Jugendlichen. In den letzten dreissig Jahren bauten der Kanton und die Stadt ihr Angebot stark aus.
Breites Angebot zur Förderung
Elternbildung, familienergänzende Tagesbetreuung, Robinsonspielaktionen sind Angebote, die heute als selbstverständlich angenommen werden. Ergänzt werden sie durch Beratungen, die sowohl Jugendlichen wie auch Eltern offen stehen.
Im Gesetz wird diese Förderung und Beratung nicht geregelt. «Wir möchten den Status quo gesetzlich absichern», begründet Bildungsdirektor Christoph Eymann den Gesetzesentwurf gegenüber dem Regionaljournal Basel von Radio SRF. Wichtig sei die Rechtssicherheit.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)