Das neue Taxigesetz würde für die Taxifahrerinnen und -fahrer veränderte Regeln bringen. So müssten sie ihre Bewilligung alle fünf Jahre erneuern und einen guten strafrechtlichen Leumund haben. Weiter müssten die Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrzeuge mit einem GPS-Gerät ausrüsten. So weiss die Taxizentrale zu jeder Zeit, wo sich die Taxis aufhalten. All diese Massnahmen würden das Taxifahren sicherer machen, ist FDP-Grossrat Stephan Mumenthaler überzeugt. Zusammen mit den bürgerlichen Parteien unterstützt er das neue Taxi-Gesetz.
Wir wissen von einigen, dass es für sie nicht rentiert.
Für die Linken ist der Preis für diese Sicherheit jedoch zu hoch. Um die neuen technischen Anforderungen zu erfüllen, müssten die Fahrerinnen und Fahrer viel Geld investieren. «Wir wissen von einigen, dass es für sie nicht rentiert», sagt Roman Künzler von der Gewerkschaft Unia. Die Konsequenz davon sei, dass ein paar, vor allem kleinere Taxiunternehmen ihren Betrieb wohl sogar einstellen müssten.
Roman Künzler kritisiert zudem, dass im neuen Taxigesetz kein Gesamtarbeitsvertrag enthalten ist, und dass die Löhne der Taxifahrer deshalb nicht verbessert werden können. «Viele Taxifahrerinnen und -fahrer haben einen Lohn von knapp 3000 Franken. In einem GAV könnte man zum Beispiel festlegen, dass es einen Stundenlohn gibt.».
Ein GAV im neuen Taxigesetz verstösst gegen das Bundesrecht.
Stephan Mumenthaler erwidert, dass es gar nicht möglich sei, einen GAV in einem Taxigesetz zu regeln, denn das verstosse gegen das Bundesrecht. «Das würde einen Konflikt mit dem Bund geben und einen Zustand der Rechtsunsicherheit.»
Die Abstimmung über das neue Taxigesetz findet am 15. November statt.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)